Nachrichtenarchiv des Bildungsgangs 2014

110 - ReNo-Unterstufe besucht Polizeiausstellung

Am Montag (30. Juni) besuchte die RENo-Unterstufe (RnU1) die Polizeiausstellung direkt über dem Polizeipräsidium in Dortmund, die im Volksmund auch Kriminalmuseum genannt wird. Die Führung durch PHK Wittrien war äußerst kurzweilig und spannend.

Die Besucher konzentrierten sich auf zwei polizeiliche Arbeitsbereiche: Pkw-Unfälle von Jugendlichen, oft bedingt durch eine völlig überhöhte Geschwindigkeit verbunden mit  Alkohol- beziehungsweise Drogenkonsum.  Kurze Schockvideos beschrieben konkret und fallbezogen die persönlichen Folgen. Nachdenkliches Schweigen der weiblichen Auszubildenden, die wahrscheinlich so ein Fahrverhalten bei männlichen jugendlichen Fahrern schon erlebt hatten. Die Abwicklung von Verkehrsunfällen ist tägliche rechtsanwaltliche Routine, die jedoch oft zivil- und strafrechtliche Folgen in den Fokus stellt und nicht - wie hier – die persönlichen, menschlichen Tragödien. Auch deshalb war dieser Themenbereich so interessant.

Nichts für empfindliche Mägen war der zweite Themenbereich: Die Schilderung der kriminalpolizeilichen Arbeit bei Mord und Tötungsdelikten. Bilder von Toten, die oft erst nach langer Zeit gefunden und dann obduziert wurden, belasteten nicht nur die Zuschauer, sondern sind auch oft für die ermittelnden Polizeibeamten nicht immer angenehm.

PHK Wittrien konnte den Auszubildenden nur einen Bruchteil der Polizeiarbeit nahebringen, dies gelang ihm jedoch so ausgezeichnet, dass die Auszubildenden den Wunsch äußerten, noch einmal die Ausstellung zu besuchen, um dann andere Themenbereichen zu erschließen.

Jürgen Schmitz

Termine der Abschlussprüfungen

Anfang Mai finden in diesem Jahr die Abschlussprüfungen der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten statt.

Dienstag, 06. Mai  2014

Mittwoch, 07. Mai 2014

Freitag, 09. Mai 2014 (fachbezogene Informationsverarbeitung)

Schulden vermeiden - Schulden abbauen

Am Ende einer Unterrichtsreihe „Privatinsolvenz – Ergebnis unserer Konsumgesellschaft?“ im Fach Recht und Politik berichtete eine Schuldnerberaterin der Diakonie Recklinghausen am Dienstag (11. März) bei der RNO 1 (Rechtsanwalt- und Notarfachangestellte, Oberstufe) von ihrer Arbeit.

Isabella Bucic, Juristin mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der Insolvenzen, vermittelte den Auszubildenden  anschaulich, dass es durch Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder Aufgabe der Selbständigkeit schnell zu einer persönlichen Überschuldung kommen kann. Allein im Kreis Recklinghausen waren im vergangenen Jahr von 632.535 Einwohnern über 18 Jahren 12,18 Prozent überschuldet. Am Bespiel der Stadt Recklinghausen wurde dargestellt, dass von 99.621 Einwohnern über 18 Jahren gemäß Angaben von Creditreform 13,71 Prozent, also 13.158 Bürger über 18 Jahren überschuldet sind.

Mit den dazugehörigen Familienangehörigen geht man in Recklinghausen bei rund 24.000 Bürgern von einer Überschuldung aus. Interessant dabei auch ein extremes Nord-Süd-Gefälle innerhalb der Festspielstadt.

Aber  beruhigend  für die Auszubildenden der RNO 1: Sie gehören nicht zur Kerngruppe der Überschuldeten, denn das ist die Gruppe der 25 bis 54 Jahre alten Bürger (81 Prozent). Überschuldung ist ein dauerhaftes Problem: Die Zahlen in Recklinghausen sind von 2006 bis 2013 fast konstant geblieben. 

Aber wie kommt man aus diesem Teufelskreis wieder heraus? Isabella Bucic gelang es, an dem Fall der Familie Müller konkret  den Ablauf einer Privatinsolvenz darzustellen. Den Auszubildenden wurde klar, dass eine „Vogel-Strauß-Mentalität“ – Kopf in den Sand stecken und abwarten – absolut nichts bringt, sondern die Schulden immer höher werden.

Schnelle und professionelle Hilfe, zum Beispiel durch die Schuldnerberatung der Diakonie, ist zwingend notwendig, um dann nach sechs langen Jahren des Wohlverhaltens endlich wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Die Frage musste unweigerlich kommen: „Ist es gerecht, dass die Gläubiger dann auf ihren Forderungen sitzen bleiben?“ „Dies werden wir in einer der nächsten Unterrichtsstunden thematisieren“, kündigt Fachlehrer und Bildungsgangleiter Jürgen Schmitz an.

Interessant, dass der Gesetzgeber ab dem 1. Juli die Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre bei einer Leistungsquote von 35 Prozent zuzüglich Verfahrenskosten beziehungsweise auf fünf Jahre bei Deckung der Verfahrenskosten senkt. Dies führte zur nächsten Diskussion: „Werden die Unternehmen, die bisher großzügig Darlehen und Ratenzahlung anbieten, nun vorsichtiger werden, oder nutzen böswillige ,Schuldenmacher‘ die Situation jetzt stärker aus?“

Fazit: Der Expertin gelang es in ihrem Vortrag gekonnt, Praxis und Theorie einer Privatinsolvenz  zu verbinden. Für die Auszubildenden waren dies zwei spannende Unterrichtsstunden.