Weiterbildung

Angestelltenlehrgang II

Dieser Lehrgang ist eine vertiefende Fortbildung für Beschäftigte der Kommunalverwaltung, die als Verwaltungsfachangestellte ausgebildet wurden oder den Angestelltenlehrgang I erfolgreich absolviert haben.

Durch diesen Lehrgang werden die Teilnehmer befähigt, qualifizierte Sachbearbeitungs- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Durchgeführt wird der Lehrgang nach den Regelungen einer vom Innenministerium anerkannten Prüfungsordnung durch das Studieninstitut Emscher-Lippe in Dorsten.

Die Dauer des Lehrgangs beträgt ca. 24 Monate. In dieser Zeit findet der Unterricht jeweils an zwei Vormittagen pro Woche am Studieninstitut statt. Der Lehrgang endet mit einer Prüfung.

Zulassung zum Angestelltenlehrgang II

(1) Zum Angestelltenlehrgang II wird zugelassen, wer vom Arbeitgeber entsprechend dem Personalbedarf angemeldet ist und sich mit Erfolg dem Zulassungsverfahren unterzogen hat.

(2) Von der Teilnahme am Zulassungsverfahren befreit sind Angestellte, die die Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte/r oder die Erste Prüfung für Angestellte mit sehr gut oder gut bestanden haben.

Bestandteile des Zulassungsverfahrens

(1) Das Zulassungsverfahren gliedert sich in einem von Psychologen konzipierten Eignungstest, einem schriftlichen Teil und einem Auswahlgespräch.

(2) Der schriftliche Teil umfasst zwei Arbeiten. Für jede Arbeit sind 180 Minuten zur Verfügung zu stellen. Es sind praktische Fälle aus den Fächern:

  • Allgemeines Verwaltungsrecht (mit Bezügen zum besonderen Verwaltungsrecht)
  • Haushalts- und Kassenrecht
  • Verwaltungsbetriebslehre

zu bearbeiten.

Weitere Fortbildungsmöglichkeiten:

Ausbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt am Kuniberg Berufskolleg in Recklinghausen.

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