Das Berufsbild

Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich Freie Berufe. Die dreijährige Ausbildung erfolgt im Wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Steuerfachangestellte sind qualifizierte Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungstätigkeit für Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk sowie dem Dienstleistungs- und privaten Bereich.

Das Aufgabengebiet der zukünftigen Steuerfachangestellten umfasst die Buchführung einschließlich Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Unternehmen sowie die Anfertigung von Abschlüssen. Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet ist das Anfertigen von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere hinsichtlich der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer mit den dazugehörenden Vor- und Nachbereitungsaufgaben.

Die Berufsausbildung dauert grundsätzlich 3 Jahre, eine Verkürzung auf 2 bzw.2 ½ Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Vorbildung der Schülerschaft liegt meist bei Fachhochschulreife und Abitur.

3jährige Berufsausbildung, Inhalte und Ablauf

Ausbildungsberufsbild

Gegenstände der Berufsausbildung sind zurzeit mindestens die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten:

1.

Ausbildungspraxis:

 

1.1.

Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden-und wirtschaftsprüfenden Berufe

 

1.2.

Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen

 

1.3.

Berufsbildung

 

1.4.

Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung

2.

Praxis- und Arbeitsorganisation:

 

2.1.

Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe,

 

2.2.

Kooperation und Kommunikation

3.

Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken

4.

Rechnungswesen:

 

4.1.

Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften

 

4.2.

Buchführungs- und Abschlusstechnik

 

4.3.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

 

4.4.

Erstellen von Abschlüssen

5.

betriebswirtschaftliche Facharbeit:

 

5.1.

Auswerten der Rechnungslegung

 

5.2.

Finanzierung

6.

steuerliche Facharbeit:

 

6.1.

Abgabenordnung

 

6.2.

Umsatzsteuer

 

6.3.

Einkommensteuer

 

6.4.

Körperschaftsteuer

 

6.5.

Gewerbesteuer

 

6.6.

Bewertungsgesetz

Quelle: Steuerberaterkammer Westfalen Lippe

Zwischenprüfung am Anfang des 2. Ausbildungsjahres

Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben in einer Prüfungsdauer von 3 Stunden durchzuführen. Das Nichtbestehen der Prüfung hat keine Auswirkungen auf die weitere Ausbildung, insbesondere muss sie nicht wiederholt werden. Allerdings sollte eine nicht bestandene Zwischenprüfung den Anstoß für eine intensivierte Ausbildungsaktivität geben. Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben in insgesamt höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsfächern durchzuführen: Steuerwesen, Rechnungswesen, Wirtschafts- und Sozialkunde.

Abschlussprüfung

Gegen Ende der Ausbildungszeit legt der Auszubildende vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Steuerberaterkammer die Abschlussprüfung ab. Sie erstreckt sich auf alle im Ausbildungsplan aufgeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie auf den im Unterricht der Berufsschule vermittelten Lehrstoff.

Die Abschlussprüfung gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:

  • Steuerwesen (Bearbeitungszeit ca. 150 Minuten)
  • Rechnungswesen (Bearbeitungszeit ca. 120 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (Bearbeitungszeit ca. 90 Minuten)
  • Mandantenorientierte Sachbearbeitung (mündlich, ca. 30 Minuten)

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