Kuniberg Berufskolleg Nachrichten

Nach den Ferien: So geht es am Montag (12. April) weiter

Die aktuelle Mail des nordrhein-westfälischen Schulministeriums, über die in Presse, Funk und Fernsehen ausführlich berichtet wurde, beantwortet die Frage, wie es nach dem Ende der Osterferien mit dem Schulbetrieb weitergeht. Für das Kuniberg Berufskolleg heißt dies konkret, dass die meisten Klassen in der Woche vom 12. bis zum 16. April in Distanz unterrichtet werden.

Ausnahmen sind die Abschlussklassen FOS 13, Kaufmännische Assistenten Oberstufe und Höhere Handelsschule Oberstufe. Die betreffenden Lerngruppen erhalten über ihre Klassenleitungen Informationen zum Schulbetrieb, zum Beispiel über das Wechselmodell bei den Assistenten und in der Höheren Handelsschule. Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen werden von ihren Klassen- und Fachlehrer/innen auch über die Terminierung der Nachschreibklausuren in Kenntnis gesetzt.

Wichtig: Die Schüler/innen werden vor dem Unterricht und vor den Klausuren in der Sporthalle getestet. Auch dazu informieren die Klassenleitungen ausführlich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise des Schulministeriums unter dem Leitgedanken „Schützen, Impfen und Testen“:

Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten.

Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen.

Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.

Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Vor allem die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen können die kommende Woche des Distanzunterrichtes dazu nutzen, die verpflichtenden Selbsttestungen in den Schulen vor allem organisatorisch vorzubereiten. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll nach Auskunft des hierzu beauftragten Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen. Wir können jedoch leider nicht ausschließen, dass hierbei aufgrund uns heute erneut mitgeteilter Logistikprobleme Verzögerungen und Probleme bei der Lieferung und Übergabe entstehen.

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