Englisch
Erläuterungen zu den Zeugnisnoten im Fach „Englische Kommunikation“ in Berufsschulbildungsgängen
Zum rechtlichen Hintergrund
Der mit RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 21.9.2011 – 322–06.08.01 in Kraft gesetzte Lehrplan Fremdsprachliche Kommunikation – Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung verpflichtet die Schulen im Sinne der individuellen Förderung, alle Berufsschüler in den Fremdsprachen auf unterschiedlichen Niveaustufen zu unterrichten und zu bewerten.
Die zu unterrichtenden Niveaustufen richten sich nach der Vorbildung der Schülerinnen und Schüler: Hauptschulabschluss Niveaustufe A2; Mittlerer Bildungsabschluss Niveaustufe B1; FHR-/AHR-Abschluss Niveaustufe B2 […] (vgl. Lehrplan, S. 8).
Die Note für das Fach Fremdsprachliche Kommunikation kann (je nach Stundentafel) im berufsbezogenen Lernbereich oder im Differenzierungsbereich ausgewiesen werden. Zusätzlich zu dieser Note wird die Niveaustufe, auf welcher der Unterricht erteilt wurde, auf dem Zeugnis ausgewiesen (vgl. Lehrplan, S. 20).
Beschreibung der fremdsprachlichen Kompetenz in Bildungsgängen der Berufsschule
Die Niveaustufen, die Fremdsprachenlernende erreichen können, sowie die Kompetenzbereiche, die sie beherrschen müssen, um eine Sprache für Kommunikationszwecke wirksam zu nutzen, werden im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lehren und Lernen von Fremdsprachen definiert.
Für die Beschreibung der erreichten Fähigkeiten verwendet der Referenzrahmen drei größere Niveaubereiche, die jeweils in zwei Stufen untergliedert sind:
Niveaubereich A: Elementare Sprachverwendung (Basic User)
Stufe 1: Breakthrough
Stufe 2: Waystage
Niveaubereich B: Selbstständige Sprachverwendung (Independent User)
Stufe 1: Threshold
Stufe 2: Vantage
Niveaubereich C: Kompetente Sprachverwendung (Proficient User)
Stufe 1: Effective Operational Proficiency
Stufe 2: Mastery
Der Europarat hat vier Kompetenzbereiche festgelegt, in denen die Fähigkeiten der Lernenden auf den jeweiligen Niveaustufen beschrieben werden:
Rezeption: Fähigkeit, gesprochene und geschriebene fremdsprachliche Mitteilungen zu verstehen
Produktion: Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich in der Fremdsprache zu äußern
Mediation: Fähigkeit, durch Übersetzung oder Umschreibung mündlich oder schriftlich zwischen Kommunikationspartnern zu vermitteln
Interaktion: Fähigkeit, Gespräche zu führen und zu korrespondieren
Im Folgenden wird deutlich, welche Kompetenzen Fremdsprachenlernende erworben haben, wenn das Erreichen der jeweiligen Niveaustufe bescheinigt wurde.
[1] Council of Europe (Hg). Modern Languages: Learning, Teaching, Assessment. A Common European Framework of Reference. Strasbourg 1998; deutsche Übersetzung: Goethe-Institut Inter Nationes, Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, lehren und beurteilen.