Berufsbild Fachkraft für Lagerlogistik

Fachkraft für Lagerlogistik ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handel angeboten. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich.

Aufgaben und Tätigkeiten

Fachkräfte für Lagerlogistik schlagen Güter um, lagern sie fachgerecht und wirken bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen mit.

In allen Branchen sind Fachkräfte für Lagerlogistik beschäftigt. Infrage kommen dabei alle Betriebe, die über eine Lagerhaltung verfügen.

Prüfungen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.

Zwischenprüfung

Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil.

Der praktische Teil besteht aus zwei Aufgaben. Sie sollen in maximal fünf Stunden durchgeführt und in einem höchstens 15-minütigen Fachgespräch erläutert werden.

Für die Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:

  • Erfassen von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel
  • Erstellen eines Beladeplans für unterschiedliche Güter unter Berücksichtigung eines Tourenplans
  • versandfertiges Verpacken von Gütern, Beladen und Sichern der Ladung
  • Ein-, Um- und Auslagern von Gütern unter Berücksichtigung der Umschlaghäufigkeit, der Güterbeschaffenheit und der Wegzeiten
  • Feststellen und Dokumentieren von Mängeln und Ergreifen von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung

Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Bereiche Prozesse der Lagerlogistik, rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die maximale Prüfungsdauer beträgt fünfeinhalb Stunden.

Der schriftliche Prüfungsbereich kann in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

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