Das Berufsbild

Kaufleute im Einzelhandel werden dreijährig und Verkäufer/-innen zweijährig ausgebildet.

Die Ausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin kann ggf. durch die darauf aufbauende Ausbildung Kaufmann/-frau im Einzelhandel ergänzt werden.

Sowohl Kaufleute im Einzelhandel als auch Verkäufer/-innen informieren und beraten Kunden und verkaufen Waren aller Art. Außerdem arbeiten sie im Einkaufs- und Lagerwesen, übernehmen betriebswirtschaftliche Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen und wirken bei der Sortimentsgestaltung sowie bei Marketingaktionen mit.

Hauptsächlich arbeiten Kaufleute im Einzelhandel bzw. Verkäufer/-innen in Einzelhandelsgeschäften verschiedener Wirtschaftsbereiche: vom Modehaus über den Supermarkt bis zum Gemüseladen. Auch im Versandhandel, in Tankstellen mit gemischtem Warenangebot oder Baumärkten sind sie beschäftigt.

Aufgaben und Tätigkeiten

Kaufleute im Einzelhandel bzw. Verkäufer/-innen haben hauptsächlich folgende Aufgaben:

  • Kunden informieren und beraten
  • Einkauf planen
  • Ware bestellen
  • Lieferungen annehmen und prüfen
  • Regale mit Ware auffüllen
  • Verkaufsräume gestalten
  • Kassieren
  • werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen planen und umsetzen
  • Sortimente gestalten

Prüfungen

Prüfungen Verkäufer/-in

Ein Auszubildender/ eine Auszubildende zum Verkäufer/zur Verkäuferin muss neben den regelmäßigen Lernstandskontrollen in der Berufsschule an zwei Prüfungen teilnehmen.

1. Zwischenprüfung: Die Zwischenprüfung soll den Ausbildungsstand zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres schriftlich feststellen. Prüfungsinhalte sind die Fähigkeiten und Kenntnisse, die der/die Auszubildende in den ersten zwölf Monaten der Ausbildung erworben hat. Dazu muss er/sie eine 90-minütige Prüfung im Bereich „Verkaufsprozesse“ ablegen.

2. Abschlussprüfung: Diese wird unterteilt in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung und findet gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Prüfung zählen 50 Prozent der Gesamtnote.

Schriftliche Prüfung:

Prüfungsbereiche Zeit
1. Verkauf und Werbemaßnahmen 90 min
2. Warenwirtschaft und Kalkulation 60 min
3. Wirtschafts- und Sozialkunde 60 min

Die genannten Prüfungsbereiche werden unterschiedlich gewichtet. „Verkauf und Werbemaßnahmen“ wird mit 25 Prozent gewichtet, „Warenwirtschaft und Kalkulation“ mit 15 Prozent und der Bereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit 10 Prozent.

Mündliche Prüfung: Die mündliche Prüfung ist ein fallbezogenes Fachgespräch, in dem der/die Auszubildende in einer von ihm/ihr ausgewählten Wahlqualifikation geprüft wird. Die entsprechende Wahlqualifikation ist bei Abschluss des Ausbildungsvertrags festzulegen.

Folgende Wahlbausteine stehen zur Auswahl:

1. Sicherstellung der Warenpräsenz

2. Beratung von Kunden

3. Kassensystemdaten unsd Kundenservice

4. Werbung und Verkaufsförderung

Der Prüfling erhält im Rahmendes gewählten Wahlbausteins zwei Aufgaben zur Auswahl. Anschließend hat er 15 Minuten Zeit sich auf das Gespräch vorzubereiten, das nicht länger als 20 Minuten dauern soll.

Die mündliche Prüfung fließt mit 50 Prozent in die Gesamtnote ein.

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Im Vergleich zur Ausbildung zum Verkäufer/ zur Verkäuferin ist bei der Ausbildung zum Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Folgendes zu beachten.

1. Zwischenprüfung:

Besteht von vornherein ein dreijähriger Ausbildungsvertrag zum Kaufmann/-frau im Einzelhandel, findet keine Zwischenprüfung statt.

2. Abschlussprüfung:

Die Kaufleute im Einzelhandel machen eine so genannte gestreckte Abschlussprüfung, d.h. die Prüfung wird in zwei Teilen zu unterschiedlichen Zeiten abgelegt.

1. Teil der Abschlussprüfung: Er umfasst die gleichen Prüfungsbereiche wie in der Abschlussprüfung Verkäufer/-innen. Auch hier werden die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre schriftlich geprüft. Allerding fließt dieser Teil der Abschlussprüfung nur zu 35 Prozent in die Gesamtnote ein.

Schriftliche Prüfung

Prüfungsbereiche Zeit
1. Verkauf und Werbemaßnahmen 90 min
2. Warenwirtschaft und Kalkulation 60 min
3. Wirtschafts- und Sozialkunde 60 min

Die genannten Prüfungsbereiche werden unterschiedlich gewichtet. „Verkauf und Werbemaßnahmen“ wird mit 15 Prozent gewichtet, „Warenwirtschaft und Kalkulation“ mit 10 Prozent und der Bereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit 10 Prozent.

2. Teil der Abschlussprüfung: Der zweite Teil der Abschlussprüfung trägt mit 65 Prozent zur Gesamtnote bei. Es sind eine mündliche und eine schriftliche Prüfung zu absolvieren.Der schriftliche Prüfungsbereich lautet "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" und wird mit 25 Prozent gewichtet. Die Auszubildenden haben für die Bearbeitung 120 Minuten Zeit.

Die mündliche Prüfung ist wie bei den Verkäufern/-innen ein fallbezogenes Fachgespräch, das auf einer von drei gewählten Wahlqualifikationen basiert. Die drei Wahlqualifikationen werden beim Abschluss des Ausbildungsvertrages festgelegt.

 

Mögliche Wahlqualifikationen:

1. Beratung von Kunden in komplexen Situationen

2. Beschaffung von Waren

3. Warenbestandssteuerung

4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

5. Marketingmaßnahmen

6. Onlinehandel

7. Mitarbeiterführung

 8. Vorbereitung unternehmerischer Selbstständigkeit

Von den ersten drei Wahlqualifikationen muss mindestens eine gewählt werden.

Zu einer von der Prüfungskommission festgelegten Wahlqualifikation bekommt der Prüfling zwei Aufgaben vorgelegt. Eine muss er davon in 15 Minuten bearbeiten und seine Ergebnisse im anschließenden 20-minütigen Prüfungsgespräch vortragen und erläutern.

Die mündliche Prüfung trägt 40 Prozent zur Gesamtnote bei.

 

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