Das Berufsbild

Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb:

  • welche Vertriebssysteme und Vertriebsstufen in der Automobilwirtschaft zur Anwendung kommen
  • wie man Fahrzeugarten und -typen nach Vorschriften und Typologien unterscheidet
  • wie man an Diagnose- und Wartungs- und Reparaturarbeiten mitwirkt
  • wie Verkaufsgespräche vor- und nachbereitet werden
  • wie man Informations- und Kommunikationssysteme effizient bedient und was bei der Anwendung des Datenschutzes zu beachten ist

Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:

  • wie man unterschiedliche Beschaffungsmöglichkeiten von Gebrauchtwagen nutzt
  • was bei der Planung und Überwachung von Werkstattaufträgen zu beachten ist
  • welche Bedingungen der allgemeinen Betriebserlaubnis es gibt, insbesondere für Sonderzubehör, Sonderein- oder -umbauten
  • wie man Kulanzanträge nach Vorgaben bearbeitet
  • welche Vorschriften und Richtlinien es für das Recycling von Fahrzeugen gibt

Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr:

  • wie man Kalkulationsschemata für den Neu- und Gebrauchtwagenbereich anwendet
  • was der Unterschied zwischen Finanzierung und Leasing ist und wie man sowohl Finanzierungs- als auch Leasingverträge vorbereitet
  • welches Versicherungsangebot es gibt, wie man Versicherungsanträge vorbereitet und Versicherungen vermittelt
  • was bei Vergleich von Preis-Leistungs-Verhältnissen zu beachten ist
  • wie man an Verkaufsförderungsmaßnahmen mitwirkt, insbesondere Sonderaktionen plant sowie durchführt und bei der Erfolgskontrolle mitwirkt

Ausbildungssituaton/-bedingungen

Automobilkaufleute werden sowohl in Automobilhandelsunternehmen ausgebildet als auch auf den Vertriebsstufen des Kraftfahrzeughandels.

Die Ausbildung erfolgt durch Unterweisung am Arbeitsplatz nach einem festgelegten Ausbildungsplan. Durch die Mitwirkung bei allen berufsüblichen Tätigkeiten im Betrieb hat die Ausbildung einen hohen Praxisbezug. So erlernen die angehenden Automobilkaufleute alle praktischen Fertigkeiten, die sie in ihrer späteren Berufstätigkeit brauchen.

Da die Auszubildenden in den Gesamtbetrieb eingebunden sind, müssen sie bereits während der Ausbildung zum Teil auch samstags arbeiten.

Körperliche Aspekte in der Ausbildung:

  • Leichte körperliche Tätigkeit, überwiegend im Sitzen, zeitweise im Stehen und Gehen
  • Gelegentlich Gehen auf unebenem Boden, Steigen bzw. Klettern auf Leitern
  • Alleinarbeit und Arbeit in der Gruppe
  • Schreibtischarbeit, Bildschirmtätigkeit
  • Unfallgefahr durch Teilnahme am Straßenverkehr
  • Arbeiten in geschlossenen, temperierten Räumen, zeitweise im Freien unter Witterungseinflüssen

Psychische Aspekte in der Ausbildung:

  • Alleinarbeit und Gruppen-/Teamarbeit
  • Tätigkeit mit ständigem Kontakt zu Kunden, Kollegen und Kolleginnen, Publikumsverkehr
  • Kontakt zu Ausbildern und Ausbilderinnen
  • Ausbildungszeitregelung gemäß Ladenschlussgesetz, ggf. unter Beachtung des Jugendarbeitschutzgesetzes, ggf. auch Samstag

Ausbildungsstätten:

  • Einzelhandel mit Kraftwagen
  • Großhandel mit Kraftwagen
  • Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
  • Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör

Ausbildungs-/Lernorte

  • Büro
  • Verkaufsraum
  • Kundendienstschalter
  • Werkstatt
  • Lagerraum
  • Unterrichtsräume

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung:

Grundsätzlich wird- wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen- keine Bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Die Betriebe stellten in Industrie und Handel über ein Drittel der angehenden Automobilkaufleute mit einem mittleren Bildungsabschluss ein. Über ein Viertel der Ausbildungsanfänger/innen hatte die Hochschulreife und ein Zehntel den Hauptschulabschluss.

Auswahlverfahren:

Die Einstellungspraxis der Betriebe ist unterschiedlich. Vor allem größere Unternehmen führen zum Teil Einstellungstests durch, um die Eignung der Bewerber und Bewerberinnen für den Beruf zu überprüfen.

Die Ausbildungsbetriebe nehmen die Bewerbungen der Schulabgänger ein- bis eineinhalb Jahre vor Ausbildungsbeginn entgegen.

Verkürzung aufgrund der Vorbildung:

Voraussetzung: Die zuständige Stelle hat auf Antrag die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass die Auszubildenden das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreichen.

Verkürzungsdauer: Unterschiedlich, der Vorbildung entsprechend

Verkürzung aufgrund der Leistung: Nach geltendem Berufsbildungsrecht können Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigt. Die Verkürzungsdauer beträgt meist sechs Monate.

Verlängerungen:

Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich:

  • Auszubildende können, wenn sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verlangen. Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Die Verlängerungsdauer bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung beträgt höchstens ein Jahr.
  • Um das Ausbildungsziel zu erreichen, kann in Einzelfällen eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses erwirkt werden. Die Auszubildenden müssen dies in Übereinkunft mit dem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Verlängerungsdauer hängt von den Absprachen der Beteiligten ab und beträgt höchstens ein Jahr.

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