Sie sind Azubi und möchten sich höher qualifizieren und ein Praktikum im europäischen Ausland machen? Dann ist die Zusatzqualifikation „Europaassistent/-in (IHK)“ genau richtig für Sie!
Diese Zusatzqualifizierung (ZQ) bietet leistungsfähigen und leistungsbereiten jungen Menschen die Möglichkeit, bereits während der beruflichen Erstausbildung einen ersten Schritt in eine berufliche Karriere zu vollziehen.
Sie benötigen mindestens die Fachoberschulreife und müssen die Unterstufe eines IHK-geprüften kaufmännischen Bildungsgangs am KBK besuchen. Die Aufnahme in die Zusatzqualifikationen erfolgt im Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb.
Das Anmeldeformular finden Sie weiter unten im Bereich Informationen/Downloads. Es muss vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben und gestempelt werden. Zur Anmeldung geben Sie es bitte im Sekretariat ab (bis Ende Januar).
Ziel der Zusatzqualifikation ist es, fachliche, sprachliche und kulturelle Kompetenzen zur Bewältigung von Situationen bei einer Tätigkeit im Ausland und im Umgang mit Geschäftspartnern aus anderen Ländern zu entwickeln. Gleichzeitig werden personale und soziale Kompetenzen bei der Bewältigung von Lebenssituationen im Ausland geschult.
Abschlussprüfung:
Nach der erfolgreichen Teilnahme am zweijährigen Zusatzkurs nimmt der zuständige Fortbildungsprüfungsausschuss der IHK die Prüfung zur/zum Europaassistent/in (IHK) ab. Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden bei der IHK in Gelsenkirchen statt.
Die Abschlussprüfung umfasst:
Bedingungen für die Zulassung zur ZQ-Abschlussprüfung:
Der zusätzliche Unterricht in der Berufsschule umfasst insgesamt 240 Stunden (plus Ausbildungsphase in einem ausländischen Betrieb/Auslandspraktikum). Unterrichtet werden diese zweiwöchentlich in Abendform mit 4 Unterrichtsstunden . Die Zusatzqualifikation erfolgt im Rahmen des Differenzierungsbereiches. Sie beginnt im zweiten Halbjahr des ersten Ausbildungsjahres und geht bis zur Mitte der Oberstufe. Bitte melden Sie sich bis Ende Januar für die ZQ an.
Unterricht: jeden zweiten Mittwochabend, 17:30 – 20:45 Uhr
Fächer:
Welche Vorgaben gibt es für das Auslandspraktikum?
OStR‘ Melanie Sandmann
Beratungstermine: nach Vereinbarung (R. 208)