Berufsausbildung

Hinweis: Die folgenden Ausführungen gelten für Auszubildende ab dem Schuljahr 2015/2016

Zugangsvoraussetzungen

Grundsätzlich wird bei keinem anerkannten Ausbildungsberuf, der nach dem Berufsbildungsgesetz oder den entsprechenden Ausbildungsverordnungen geregelt ist, eine bestimmte schulische Vorbildung vorgeschrieben. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Betriebe vorwiegend Auszubildende mit einem mittleren oder höheren Schulabschluss einstellen.

Zeitlicher Ablauf

Bei der Ausbildung zur/zum ReNo-Fachangestellten handelt es sich um eine duale Ausbildung, d.h. sie findet an zwei Lernorten - Ausbildungsbetrieb und Berufskolleg - statt. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Die Ausbildungsdauer kann aber in Ausnahmefällen - je nach Vorbildung und Leistungsstand - um 6 Monate oder auch bis zu zwölf Monaten verkürzt werden. Die Probezeit beträgt nach dem Berufsbildungsgesetz mindestens einen Monat, höchstens jedoch vier Monate.

Inhalte der Berufsausbildung

Grundlage für die Ausbildungsinhalte sind die „Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten und zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten" (BGBI. I S.1490) und der „Bildungsplan für die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r".

Die im Folgenden aufgeführten Inhalte verschaffen Ihnen einen kurzen Einblick in die Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie während Ihrer Ausbildung erwerben werden:

1. Ausbildungsjahr

  • Wie ist ein Rechtsanwalts- und Notarbüro organisiert?
  • Wie ist der Schriftverkehr zu führen?
  • Wie werden Termine und Fristen kontrolliert?
  • Wie werden Regelungen des Bürgerlichen Rechts angewendet?
  • Wie werden Mahnschreiben/Aufforderungsschreiben verfasst?
  • Wie beantrage ich einen gerichtlichen Mahnbescheid?
  • Welche Gebühren erhält der Rechtsanwalt und wie werden sie berechnet?
  Zwischenprüfung
2. Ausbildungsjahr
  • Wie entwirft man Klageschriften?
  • Wie läuft ein Zivilgerichtsverfahren ab?
  • Welche Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten entstehen hier?
  • Welche gesetzlichen Regelungen gelten im Ehe- und Familienrecht?
  • Wie bearbeitet man Zwangsvollstreckungsangelegenheiten?
  • Wie stellt man dann z.B. Anträge auf Pfändung oder Räumung?
3. Ausbildungsjahr
  • Wie werden Notariatsgeschäfte bearbeitet?
  • Welche gesetzlichen Regelungen gibt es im Grundstücks- und Erbrecht?
  • Wie entwirft man dann z.B. Erbscheinanträge?
  • Was ist bei der Erstellung von Kostenrechnungen des Notars zu beachten?
  Abschlussprüfung

Abzulegende Prüfungen

Im Verlauf der Ausbildung müssen Sie - neben den regelmäßigen Lernstandskontrollen im Berufsschulunterricht - zwei zentrale Prüfungen ablegen:

Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres (i.d.R. im Oktober) ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Diese bezieht sich inhaltlich auf die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie während des ersten Ausbildungsjahres in Betrieb und Schule erworben haben.

Die einstündigen Prüfungsarbeiten werden in den Fächern "Kommunikation und Büroorganisation" sowie "Rechtsanwendung" geschrieben.

Die Zwischenprüfung dient in erster Linie dazu, den Auszubildenden eine Rückmeldung über ihren derzeitigen Ausbildungsstand zu geben. Mängel im Ausbildungsstand zeigen sich dann, wenn eine Prüfungsleistung mit nicht ausreichend bewertet wird.

Das Ergebnis der Zwischenprüfung fließt jedoch nicht in die Abschlussbeurteilung ein.

Am Ende der Ausbildung ist eine Abschlussprüfung abzulegen.

Die schriftliche Prüfung findet - je nach Ausbildungsdauer - entweder i.d.R. im Dezember oder im Mai statt und besteht aus vier schriftlichen Prüfungsfächern:

  • Geschäfts- und Leistungsprozesse (60 Min.),
  • Rechtsanwendung (150 Min.),
  • Vergütung und Kosten (90 Min.) und
  • Wirtschafts- u. Sozialkunde (60 Min.)

Zudem beinhaltet die Abschlussprüfung eine mündliche Prüfung. In einem fallbezogenen Fachgespräch im Prüfungsbereich "Mandantenbetreuung" sollen die Prüflinge unter Beweis stellen, dass sie mit den wesentlichen Fragen ihres Ausbildungsberufs vertraut sind und praktische Fälle lösen können.

Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz frühestens jeweils nach einem halben Jahr zweimal wiederholt werden.

Die für die Ausbildung und Prüfung zuständige Kammer ist für das Kuniberg Berufskolleg die Rechtsanwaltskammer in Hamm.

Örtlich zuständig für die Prüfungen ist der Prüfungsausschuss Recklinghausen.
 
Postanschrift:
An die Vorsitzende C. Albri
Prüfungsausschuss Recklinghausen
Im Kuniberg 79
45665 Recklinghausen

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