Berufsbild - Fachlagerist

Fachlagerist/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 2-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handel sowie im Handwerk angeboten.

Auch eine schulische Ausbildung ist möglich.

Die Ausbildung als Fachlagerist/Fachlageristin kann ggf. durch die darauf aufbauende Ausbildung Fachkraft für Lagerlogistik ergänzt werden.

Aufgaben und Tätigkeiten

Fachlageristen und -lageristinnen nehmen Waren an und lagern diese sachgerecht. Sie stellen Lieferungen für den Versand zusammen bzw. leiten Güter an die entsprechenden Stellen im Betrieb weiter.

Hauptsächlich arbeiten Fachlageristen und Fachlageristinnen bei Speditionsbetrieben und anderen Logistikdienstleistern. Darüber hinaus können sie in Industrie- und Handelsunternehmen unterschiedlichster Wirtschaftsbereiche tätig sein: z.B. in der Lebensmittel- und Elektroindustrie, in der chemischen und pharmazeutischen Industrie, im Metall- und Fahrzeugbau, in Druckereien oder bei Herstellern von Baustoffen.

Prüfungen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.

Zwischenprüfung

Am Ende des ersten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen Teil und einem schriftlichen Teil.

Der praktische Teil besteht aus zwei Aufgaben. Sie sollen in maximal 3 Stunden durchgeführt werden.

Für die Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:

  • Annahme und Lagerung einschließlich Güterkontrolle
  • Erfassen von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel
  • Kommissionierung und Versand

Der schriftliche Teil umfasst die Bereiche Lagerprozesse, Güterbewegung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die maximale Prüfungsdauer beträgt vier Stunden.

Der schriftliche Prüfungsteil kann in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

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